Ziel der Ausbildung ist es, durch Amtsarztprüfung die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (lt. Heilpraktikergesetz) zu erlangen, um die Bezeichnung „Heilpraktiker/Heilpraktikerin“ führen zu dürfen. Dazu biete ich „gezieltes Lernen in Kleingruppen“ sowie Einzelunterricht als Prüfungsvorbereitung an.
In der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden folgende Kenntnisse und komplexe Zusammenhänge abgefragt: